• Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit, als in den Texten unserer Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen keine besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt wurden.
  • Sofern bei sofortiger Auslieferung von Bestellungen vorab keine Auftragsbestätigung versandt wird, gilt das über die rechtliche Bedeutung von Auftragsbestätigungen Gesagte- soweit anwendbar - auch für Rechnungen.
  • Spätestens mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung bzw. der Ware erkennt der Besteller unsere Geschäftsbedingungen an.
  • Angebote, insbesondere darin in Aussicht gestellte Liefertermine, sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist unsere Auftragsbestätigung, diese gilt als anerkannt, wenn ihr nicht unverzüglich widersprochen wird.
  • Falls vom Besteller nach Erhalt unserer Auftragsbestätigung Bestellvorschriften geändert werden, behalten wir uns vor, die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen, dies betrifft insbesondere auch Änderungen der in der Auftragsbestätigung festgelegten Liefertermine.
  • Höhere Gewalten, insbesondere auch Ausschusswerden, verlängern die vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang, auch wenn sie während eines Lieferverzugs eintreten.
  • Teillieferungen behalten wir uns vor.
  • Preise: Die in unseren Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Festpreise und gelten vom Datum der Auftragsbestätigung, bindend bis 90 Tage, sofern keine Veränderungen bei Lohn- und Materialkosten eingetreten sind. Die Preise gelten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ab Werk, die Kosten für die Verpackung werden separat berechnet. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird den Preisen hinzugerechnet, die angegebenen Preise (Angebotspreise) sind Nettopreise.
  • Zahlungen sind in EURO, auch bei Teillieferungen bei 10 Tagen 2% Skonto in 30 Tagen rein netto zahlbar.Bei Aufträgen die eine hohe Materialdisposition erfordern, oder bei denen Fertigfabrikate verwendet werden, 1/3 des Auftragswertes nach Auftragserteilung 1/3 bei Versandbereitschaft 1/3 innerhalb, wenn nichts anderes vereinbart ist, 10 Tage nach Rechnungsdatum alles rein netto.
  • Für Zahlungen, die verspätet eingehen, werden Verzugszinsen in Höhe von 3 Prozent über Diskontsatz berechnet. Scheck- und Wechselzahlungen befreien erst nach Eingang des Gegenwertes. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt die ganz Restschuld sofort anzufordern.
  • Werden uns vor Ablieferung oder Zahlungsunfähigkeit Tatsachen bekannt, welche die Sicherung unserer Forderungen gegen den Auftraggeber zweifelhaft erscheinen lassen, so steht uns das Recht zu, Sicherheiten zu verlangen oder unter Geltendmachung des entstandenen Schadens zurückzutreten. Im Falle eines Schadenersatzes sind wir berechtigt unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 20 Prozent der Auftragssumme als Entschädigung zu fordern; in diesem Falle ist der Nachweis des Schadens und seiner Höhe nicht erforderlich.
  • Gewährleistung und Mängelrügen: Gewährleistung wird, soweit nicht anders vereinbart ist, für 6 Monate nach Übernahme übernommen. Innerhalb dieser Garantiefrist auftretende Mängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb 14 Tagen, unter genauer Bezeichnung schriftlich zu melden. Wir sind in allen Fällen einer Mängelrüge berechtigt, den Mangel zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, ohne das darin eine Anerkenntnis oder Gewährleistung liegtDie Gewährleistung beschränkt sich auf die Beseitigung des Mangels. Bei Beanstandungen, die an durch nicht von uns hergestellten Teilen bedingt sind, erstreckt sich unsere Gewährleistung nur im Rahmen des Ersatzes unserer Lieferanten.
  • Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Gegenstände bleiben, gleich in welchem Zustand, bis zur völligen Bezahlung sämtlicher, auch aller künftigen gegen den Besteller entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei Wiederverkauf als Bestandteil einer Lieferung des Käufers, gelten die von uns gelieferten Gegenstände als an uns abgetreten in Höhe unserer Ansprüche.
  • Gerichtsstand: 78224 Singen a.H. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 78234 Engen. Für beide Teile gilt ausschließlich deutsches Recht.